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Die Europäische Union hat über ihren KMU-Fonds beschlossen, kleine und mittlere Unternehmen beim Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum mitzufinanzieren. Der von der Europäischen Union für diesen Zweck vorgesehene Gesamtbetrag beträgt 20 Mio. Euro.

Jedes kleine und mittlere Unternehmen, welches die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, kann folgende Vorteile erzielen:

  • 75% Rabatt auf den Preis des Vor-Diagnosedienstes für geistiges Eigentum (IP Scan),
  • 50% Rabatt auf die Grundgebühr für die Anmeldung nationaler Marken und Designs sowie für jene auf EU-Ebene.

Die maximale Rendite, die ein einzelner Unternehmer durch dieses Verfahren erzielen kann, beträgt 1.500 Euro.

Um das genannte Programm zur Mitfinanzierung und Rückgabe investierter Mittel zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums zu beantragen, müssen folgende Schritte unternommen werden:

  • Bewerbung über die Website des Amtes für geistiges Eigentum der Europäischen Union (EUIPO)
  • innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Entscheidung zur Genehmigung des eingereichten Mitfinanzierungsantrags den Antrag einreichen und der zuständigen Behörde eine Gebühr für den Markenschutz, das Design und/oder die Implementierung der Vordiagnose des geistigen Eigentums zahlen ( IP Scan)
  • Nach Zahlung der Gebühr für den Markenschutz, das Design und/oder die Implementierung der Vorabdiagnose für geistiges Eigentum (IP-Scan) einen Antrag auf Rückerstattung der gezahlten Mittel in der Höhe stellen, die in der Entscheidung zur Genehmigung des Antrags für die Mitfinanzierung angegeben ist.

Die Zeiträume, in denen es noch möglich ist, einen Antrag (Anfrage) auf Finanzierung zu stellen, sind vom 1. Mai 2021 bis zum 31. Mai 2021, vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Juli 2021 und vom 1. September 2021 bis zum 30. September 2021.

Filip Dmitrašinović