Dokumente (Verträge, Briefe, Einreichungen beim Gericht oder bei Behörden) können auch elektronisch unterschrieben werden, sodass eine solche Unterschrift die gleiche Kraft hat wie eine klassische handschriftliche Unterschrift.
Somit ist es möglich, mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu unterschreiben, die alle Anforderungen der EU-Verordnung erfüllt, welche verkürzt eIDAS-Verordnung genannt wird. Eine qualifizierte elektronische Signatur stellt das höchste Sicherheitsniveau gemäß dieser Verordnung dar, welche die Benutzerauthentifizierung, Datenintegrität und die sogenannte Unwiderlegbarkeit sicherstellt. Darüber hinaus gibt es einen Zeitstempel, der belegt, wann die qualifizierte elektronische Signatur platziert wurde.
Bei dieser Art der Signatur verfügt der Unterzeichner über eine Karte mit einem Chip und einem zugehörigen Kartenleser, der an seinen Computer angeschlossen wird. Die Unterschrift kann auf einem bestimmten elektronischen Dokument platziert werden, indem sie durch Eingabe eines Passworts bestätigt wird. Auf dem kroatischen Markt gibt es mehrere Anbieter von Zertifizierungs- und fortschrittlichen elektronischen Signaturdiensten.
Die Einführung einer qualifizierten elektronischen Signatur ist zu empfehlen, wenn Sie Ihr Unternehmen so weit wie möglich digitalisieren möchten. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Sie gelegentlich Streitigkeiten mit Personen haben werden, die noch nicht auf die digitale Signatur von Dokumenten gestoßen sind und eine handschriftliche Signatur benötigen. Es ist jedoch sicher, dass die digitale Signatur immer häufiger verwendet werden wird.
Darüber hinaus wird eine qualifizierte elektronische Signatur auch für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten verwendet, auf welche wir in unserem folgenden Beitrag näher eingehen.
Dino Simonoski Bukovski, Ivan Božo Zec