Am 1. November 2024 trat der Beschluss über die erweiterte Anwendung des Tarifvertrags für das Gewerbe (Amtsblatt Nr. 126/2024) in Kraft. Die Erweiterung des Tarifvertrags für den Handelssektor (Amtsblatt Nr. 117/2024, im Folgenden „Tarifvertrag“ genannt) bedeutet, dass seine Bestimmungen nicht nur für Mitglieder des kroatischen Arbeitgeberverbands – Handelsverband (im Folgenden: KAV – HV) und die Arbeitgeber, die später KAV – HV beitreten, gelten, sondern auch für Arbeitgeber, die in der Nationalen Klassifikation der Tätigkeiten im Sektor G – Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern – eingestuft sind (mit einigen wenigen Ausnahmen) als ihr überwiegendes Tätigkeitsgebiet. Ziel des Tarifvertrags ist die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte sowie die Gewährleistung eines allgemeinen Arbeitnehmerschutzes im Handelssektor in ganz Kroatien, unabhängig von der Größe des Arbeitgebers oder seinem Status im Wirtschaftssystem. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Neuerungen des Tarifvertrags vor.
Mindestgehälter basierend auf der Komplexität der Tätigkeit
Der Tarifvertrag unterteilt die Arbeitsplätze in vier Komplexitätsstufen, die vier Gehaltsstufen entsprechen, wobei die Mindestbruttogehälter zwischen 840,00 € und 1.500,00 € bzw. zwischen 840,00 € und 965,00 € für Kleinstarbeitgeber liegen, wenn eine Einteilung in vier Komplexitätsstufen aufgrund einer geringen Mitarbeiterzahl nicht praktikabel ist. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Komplexitätsgrad einer Arbeitsstelle im Arbeitsvertrag festzulegen.
Der Tarifvertrag sieht eine Auszahlung des Gehalts in zwei Raten pro Monat vor. Die erste Rate darf 50 % des entsprechenden monatlichen Bruttogrundgehalts des Arbeitnehmers nicht unterschreiten und ist spätestens am letzten Tag des Monats zu zahlen, für den die Zahlung fällig ist. Die zweite Rate muss spätestens bis zum 15. des Folgemonats gezahlt werden.
Gehaltszuschläge
Eine Erhöhung des Grundgehalts (vertraglich) ist vorgesehen für Arbeit an Sonntagen (50 %), Feiertagen und gesetzlich festgelegten arbeitsfreien Tagen (50 %), Nachtarbeit (30 %), Überstunden (40 %) und besonderen Bedingungen wie geteilte Schichten mit einer Pause von mehr als einer Stunde (15 %) und Arbeit in der zweiten Schicht, die kontinuierlich acht Tage überschreitet, beginnend mit dem neunten Tag (10 %).
Soll eine Leistungsprämie ausgezahlt werden, ist der Arbeitnehmer vorab über die Kriterien und Maßnahmen zur Bewertung der Arbeitsergebnisse und der Auszahlung der Prämie zu informieren. Ein Arbeitnehmer, der in einer Position mit anspruchsvolleren Arbeitsbedingungen arbeitet, die in der Betriebsordnung oder im Tarifvertrag festgelegt sind, hat Anspruch auf eine Gehaltserhöhung von 10 %.
Materielle Arbeitnehmerrechte
Der Tarifvertrag sieht die Auszahlung von Urlaubsgeldern (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.) in Höhe von mindestens 135,00 € sowie einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Sachspende im Wert von jährlich 55,00 € vor. Anspruch auf diese Prämien haben Arbeitnehmer, die in Teilzeit oder in einer Nebenbeschäftigung arbeiten, im Verhältnis ihrer geleisteten Arbeitszeit.
Der Tarifvertrag sieht einen Anspruch auf Erstattung der tatsächlichen Fahrtkosten, eine Pauschale für offizielle Dienstreisen in Höhe von mindestens 75% des im Einkommensteuergesetz festgelegten Freibetrags, einen Zuschuss für den Aufenthalt außerhalb des Wohnsitzes in Höhe von 280,00 € und eine Entschädigung von mindestens 0,30€ pro Kilometer vor, wenn die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Fahrten genehmigt wird. Es sieht außerdem den Anspruch auf Jubiläumsgelder für eine ununterbrochene Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren und eine Abfindung für Ruheständler in Höhe von 200,00 € bis 1.400,00 € vor.
Soziale Rechte und Unterstützung
Der Tarifvertrag garantiert den Mitarbeitern finanzielle Unterstützung in verschiedenen Situationen, einschließlich Tod, Invalidität oder längerer Krankheit. Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz verstirbt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Kindern des verstorbenen Arbeitnehmers finanzielle Unterstützung bis zum Abschluss der regulären Sekundarschulbildung zu gewähren, sofern der Familie im Rahmen einer Versicherungspolice keine Entschädigung gezahlt wurde.
Ruhezeiten und Urlaubsrechte
Der Tarifvertrag sieht günstigere Regelungen für Ruhezeiten vor und regelt die Bedingungen für den Anspruch auf anteilige Ruhezeiten und zusätzliche Ruhezeiten, die im Arbeitsgesetz nicht vorgesehen sind. Für Saisonarbeiter wird die Dauer der ihnen zustehenden täglichen Ruhezeit auf zehn Stunden erhöht, wobei der Zeitrahmen für deren Gewährung auf acht Tage festgelegt wird. Auch der Jahresurlaub ist für Arbeitnehmer günstiger geregelt, indem explizit zusätzliche Urlaubstage proportional zur Dienstzeit des Arbeitnehmers gewährt werden.
Anders als das Arbeitsgesetz, das nur Beispiele nennt, schreibt der Tarifvertrag ausdrücklich die Anzahl der bezahlten Urlaubstage vor, auf die Arbeitnehmer in bestimmten Situationen (z. B. Heirat, Geburt, schwere Krankheit oder Tod eines nahen Familienangehörigen) Anspruch haben. Bezüglich unbezahlten Urlaubs beschränkt der Tarifvertrag die Dauer auf maximal 30 Tage.
Auslegung des Tarifvertrags
Der Tarifvertrag schreibt die Bildung eines gemeinsamen Gremiums für die Auslegung und Überwachung seiner Anwendung vor. Dieses gemeinsame Gremium besteht aus sechs Mitgliedern: drei Arbeitgebervertretern und drei Gewerkschaftsvertretern. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich zur Auslegung der Bestimmungen des Tarifvertrags an beide Parteien wenden.
Martina Višnjić, Klara Mrčela