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Die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) hat die kroatischen Gerichte dazu veranlasst, in zivilrechtlichen Verfahren Fernanhörungen mit audiovisuellen Geräten durchzuführen.

Die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) und die Maßnahmen zu ihrer Unterdrückung haben die Arbeit der Gerichte und die Durchführung klassischer Gerichtsverhandlungen erheblich beeinträchtigt.

In Anbetracht der Tatsache, dass viele Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) eine einschränkende Wirkung auf die Möglichkeit der Bewegung und physischen Versammlung von Personen an einem Ort sowie die Durchführung klassischer Gerichtsverhandlungen im Gerichtsgebäude mit physischer Anwesenheit aller Teilnehmer hatte, begannen die kroatischen Gerichte, Fernanhörungen gemäß den Bestimmungen des kroatischen Zivilprozessgesetzes durchzuführen.

Für die Teilnahme an Fernanhörungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Computerzugang,
  • Internetzugang,
  • Kamera und Mikrofon.

Die Fernanhörung wird normalerweise über eine der digitalen Plattformen wie Microsoft Teams, Zoom, Jitsi Meet, Skype usw. durchgeführt.

Nach unserer Berufserfahrung in der Vertretung von Klienten bei Fernanhörungen, hat diese Art der Anhörung zwei grundlegende Vorteile gegenüber der klassischen Methode der Durchführung von Gerichtsverhandlungen:

  • die Möglichkeit, unabhängig von dem Ort, an dem sich die Person befindet, Zugang zur Anhörung zu erhalten;
  • Einsparungen bei den Reisekosten und damit geringfügig niedrigere Anwaltskosten.

Andererseits wirft diese Art der Anhörung bestimmte Fragen auf, wie die Anhörung von Zeugen und den möglichen unangemessenen Einfluss auf seine/ ihre Aussage, worüber in Zukunft sicherlich eine sachverständige Auseinandersetzung geführt werden wird.

Filip Dmitrašinović